Was bedeutet „Verkehrssicherungspflicht“ für Baumeigentümer?

Laut § 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind Grundstückseigentümer verpflichtet, für einen verkehrssicheren Zustand ihrer Bäume zu sorgen und dadurch Schäden an Personen oder Sachen zu verhindern. Zur Gewährleistung dieses verkehrssicheren Zustands haben Grundstückseigentümer die Verkehrssicherheit in regelmäßigen Abständen durch Baumkontrollen zu prüfen. Festgestellte Mängel und erkannte Gefahrenquellen werden im Rahmen der Baumkontrolle dokumentiert und geeignete Maßnahmen festgelegt, die innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.

Baumkontrolle: Bedeutung und Durchführung
Die Baumkontrolle ist ein wesentlicher Bestandteil des Baummanagements und dient als Grundlage für notwendige Baumpflegearbeiten.

Bedeutung der Baumkontrolle
1. Sicherheit: Die Hauptaufgabe der Baumkontrolle besteht darin, Gefahren durch beschädigte oder kranke Bäume zu erkennen und zu beseitigen. Dies ist besonders in städtischen Gebieten von großer Bedeutung, wo Bäume in der Nähe von Straßen, Gehwegen, Gebäuden und öffentlichen Plätzen stehen.
2. Erhalt von Bäumen: Regelmäßige Kontrollen helfen, die Gesundheit und Vitalität von Bäumen zu erhalten. Frühzeitig erkannte Mängel, Defekte oder Fehlentwicklungen können durch geeignete Pflegemaßnahmen behoben werden.
3. Rechtliche Aspekte: Baumkontrollen sind immer dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn Bäume eine Gefahr für Dritte darstellen können. Grundstückseigentümer und Kommunen sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von ihren Bäumen keine Gefahr ausgeht. Vernachlässigen sie diese Pflicht, können sie im Schadensfall haftbar gemacht werden.

Durchführung der Baumkontrolle
Die Baumkontrolle erfolgt im Rahmen einer fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme gemäß den FLL-Baumkontrollrichtlinien:
1. Ersterfassung: Bei der ersten Inaugenscheinnahme eines Baumes spricht man von einer Ersterfassung oder Erstaufnahme. Der Baum wird visuell begutachtet. Die Stammdaten (Baumart, Höhe, Stammdurchmesser- oder umfang, Kronendurchmesser) werden ermittelt, dokumentiert und der Baum im Anschluss in seiner Gesamtheit begutachtet.
2. Baumkontrolle: Hierbei werden Krone, Stamm und Wurzelwerk des Baumes auf sichtbare Schäden, Krankheitszeichen oder Anomalien hin untersucht. Besondere Aufmerksamkeit gilt toten oder abgebrochenen Ästen, Pilzbefall, Rissen im Stamm und Wurzelanhebungen oder weitere Schadsymptome. Die Ergebnisse der Baumkontrolle werden dokumentiert und ggf. notwendige Maßnahmen sowie das weitere Kontrollintervall festgelegt. Sollte die Verkehrssicherheit eines Baumes im Rahmen der Regelkontrolle nicht abschließend beurteilt werden, so wird die Erstellung eines Fachgutachtens oder auch eine eingehende Untersuchung mit technischen Untersuchungsgeräten (Bohrwiderstandsmessung, Schalltomograph, Zugversuch) angeordnet.

 

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